Chemischreinigungen
						
					
					
					 Vorbereitung auf die 2. BImSchV-Prüfung
						
					
					
- Die Prüfung soll laut § 12. Absatz 3. der 2. BImSchV immer im selben Monat stattfinden, man kann sich somit frühzeitig um einen Wartungstermin beim zuständigen Servicetechniker kümmern.
 - Die Flusenbildung in der Maschine (Trommelrückwand, Trommeltüre, Nadelfänger, Flusenfilter, Heiz- und Kühlregister, umluftführende Rohre, Messanschlüsse) sollte zeitnah beseitigt werden.
 - Je nach Aktivkohlemenge und Anlagenauslastung sollte die Aktivkohle in gewissen Abständen erneuert werden (2-10 Jahre).
 - Um die volle Einsatzfähigkeit der Aktivkohle zu gewährleisten muß die letzte Regeneration mindestens 5 Chargen vor der Messcharge durchgeführt worden sein, gilt nicht für BÖWE-Anlagen der P 5xx-Familie.
 - Bei offenen Anlagen mit Direktdampf-Regeneration ist darauf zu achten das die Aktivkohle vor den Messungen getrocknet wird.
 - Für den reibungslosen Ablauf der Überprüfung sollten alle Messstellen (Konzentrationsbestimmung möglichst parallel zum anlageneigenen Messgerät; Luftwechselrate im Umluftrohr zwischen Aktivkohleanlage und Reinigungstrommel, Warentemperatur in der Reinigungstrommel) gut zugänglich sein.
 - Für den Messaufbau wird eine freie Stellfläche von ca. 1 m², sowie ein 220 V-Anschluss im Bereich der Messstellen benötigt.
 - Die Messung muß bei hoher Anlagenauslastung durchgeführt werden, d.h. ≥ 80 Vol %.
 - Bei  deutlich verlängerten Chargenzeiten, Messgerätestörungen, Kälteanlagenstörungen  / heißem Reinigungsgut, sowie erhöhtem Kontaktwasseranfall sollte umgehend der  zuständigen Servicetechniker kontaktiert werden.
 
Für die Freiwillige Selbstüberwachung nach MURL-Erlass werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- Messbericht der letzten Überprüfung 2. BImSchV
 - Betriebstagebuch mit erfassten Betriebsstunden, Reinigungschargen, Kontaktwassermengen, Wartungsarbeiten, Reparaturen
 - Menge an nachgefülltem Perchlorethen im vorangegangen Kalenderjahr
 - Entsorgungsnachweise (Schlamm/Aktivkohle/Kontaktwasser) von vorangegangenen Kalenderjahren
 - Unterlagen über durchgeführte diffusionsbegrenzende Massnahmen
 - Indirekteinleitergenehmigung bei Einleitung des aufbereiteten Kontaktwassers in die öffentliche Kanalisation
 - Kontaktwasseranalysenergebnisse die nicht älter als 6 Monate sind, ansonsten muß eine Beprobung und Analyse durch die chemlab GmbH erfolgen.
 - Ergebnis der technischen Kontaktwasseranlagenprüfung durch eine geeignete fachkundige Stelle oder Person. Diese muß alle 5 Jahre durchgeführt werden, kann jedoch in der Regel auch vom Reinigungsmaschinen-Techniker bei einer Wartung vor Ort erledigt werden.
 
					
					
